Teilnahmebedingungen Gut-Camp
1. Teilnehmen können Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren. Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit sowie derjenigen Unternehmen, die mit der Entwicklung und Durchführung des Gewinnspieles betraut sind (einschließlich deren Familienangehöriger), sind nicht zur Teilnahme berechtigt. Jeder Teilnehmer kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
2. Die Teilnahme ist kostenlos und ist nicht mit dem Abonnieren eines Newsletters ö. ä. verbunden. Die erhobenen Daten werden nicht zu Werbezwecken verwendet.
3. Das Gewinnspiel läuft bis zum 7.10.2011. Eine Teilnahme ist danach nicht mehr möglich.
4. Unter allen teilnehmenden Personen werden folgende Preise per Losentscheid vergeben:
Unter allen Teilnehmern verlost die Bundesagentur für Arbeit Plätze in einem Gut-Camp von RUF Jugendreisen. Die Reisen werden zu den von RUF Jugendreisen festgelegten Terminen und Orten und unter entsprechender Anwendung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von RUF Jugendreisen durchgeführt. Die Bundesagentur für Arbeit verlost im Rahmen des Gewinnspiels lediglich den Aufenthalt im Gut-Camp an sich. Die Teilnehmer sind für die Organisation ihrer Anfahrt selbst verantwortlich. Die Camps finden in den Herbstferien 2011 statt. Bei der Verteilung der Gewinner auf die Camps wird versucht, nach der Wohnortnähe vorzugehen.
5. Die Gewinner werden auf der Kampagnen-Microsite und bei schülerVZ durch Angabe ihres Vornamens und des ersten Buchstabens des Nachnamens samt Wohnort bekannt gegeben und spätestens bis 7. Oktober 2011 vom Veranstalter durch E-Mail benachrichtigt.
6. Die Gewinner müssen innerhalb von 7 Tagen nach Absenden der Gewinnbenachrichtigung ihre Postadresse schriftlich mitteilen, um die Gewinnabwicklung sicherzustellen.
7. Wird ein möglicher Gewinner nicht erreicht, meldet er sich nicht innerhalb von 14 Tagen nach Absenden der Gewinnbenachrichtigung oder ist die Gewinnbenachrichtigung unzustellbar, verliert der mögliche Gewinner alle Rechte auf den Gewinn und ein anderer Gewinner wird ausgelost. Ein Gewinn, der nicht bestätigt wird, wird nicht vergeben.
8. Eine Barauszahlung der Preise ist ausgeschlossen. Die Gewinner haben keinen Anspruch auf Auszahlung der Preise in Sachwerte oder Tausch der Preise gegen einen anderen Gegenstand. Die Preise sind nicht auf eine andere Person als den Teilnehmer übertragbar.
9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Spiel und die Verlosung ganz oder teilweise, ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen, falls unvorhergesehene Umstände eintreten. Zu diesen Umständen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Auftreten eines Computervirus, eines Programmfehlers, nicht autorisiertes Eingreifen Dritter, oder mechanische oder technische Probleme, die außerhalb der Kontrolle und Einflussmöglichkeit des Veranstalters liegen. Auch höhere Gewalt, die die Durchführung eines oder mehrerer Gut-Camps unmöglich macht, zählt hierzu.
10. Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen oder macht er unzutreffende Angaben, kann ihn der Veranstalter von der Teilnahme ausschließen, ohne hierfür Gründe angeben zu müssen.
11. Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen.
Darüber hinaus haftet der Veranstalter für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wie dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
In allen anderen Fällen haftet der Veranstalter für leichte Fahrlässigkeit nur, wenn er, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstige Erfüllungsgehilfen eine Vertragspflicht verletzen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen durfte. In diesen Fällen ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. In allen anderen Fällen haftet der Veranstalter nicht für leichte Fahrlässigkeit.
12. Reiseveranstalter ist die Trend Touristik GmbH. Eventuelle Ansprüche aus der Durchführung der Reise richten sich gegen den Veranstalter.
13. Einverständniserklärung der Eltern: Die Teilnahme am Gut-Camp setzt voraus, dass die Eltern oder die Erziehungsberechtigten eine Einverständniserklärung abgeben und den allgemeinen Geschäftsbedingungen von RUF Jugendreisen zustimmen. Der Gewinner erhält mit der Gewinnbenachrichtigung ein Formular, dass unverzüglich an RUF gesendet werden muss. Liegt dies nicht vor, werden keine Reiseunterlagen versandt und der Gewinn verfällt.
14. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, unzulässigen oder undurchführbaren Klausel treten Regelungen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen.
Etwaige Rechte aus dem Rechtsverhältnis, das diesen Teilnahmebedingungen zu Grunde liegt, sind für den Teilnehmer nicht auf Dritte übertragbar.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
15. Mit der Teilnahme an der Verlosung erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.