Wir helfen Ihren Auszubildenden
Sie bilden für morgen aus. Wir helfen Ihnen schon heute. Die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) bei betrieblicher Berufsausbildung.
Sie haben sicher schon selbst festgestellt: mit der Zahl der Schüler sinkt auch die Zahl geeigneter Bewerber für einen Ausbildungsplatz. Umso wichtiger ist es, das knappe Angebot voll auszuschöpfen. Sonst fehlen Ihnen morgen wichtige Fachkräfte. Aus diesem Grund wird auch die Unterstützung von förderungsbedürftigen Jugendlichen besonders wichtig und lohnend – wie viele erfolgreiche Werdegänge von geförderten Jugendlichen zeigen.
Die Agentur für Arbeit unterstützt Sie bei der Ausbildung von Unterstützungsbedürftigen. Sollten Sie bei einem Bewerber zum Beispiel Startschwierigkeiten sehen, können ihn die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) bereits ab Ausbildungsbeginn unterstützen. Dies hilft auch, vorzeitige Ausbildungsabbrüche in Ihrem Betrieb zu vermeiden.
Was genau ist abH?
Mit abH erhalten förderungsbedürftige Jugendliche Hilfe. Dies kommt auch Ihnen zu Gute. Die konkreten Maßnahmen richten sich nach dem Einzelfall. In enger Abstimmung mit Ihrem Betrieb, mit der Berufsschule und dem Elternhaus können das beispielsweise folgende Leistungen sein:
• Wissensvermittlung in Allgemeinbildung oder in Fachtheorie
• Sprachunterricht
• Sozialpädagogische Begleitung
Die geeigneten Maßnahmen werden von qualifizierten Bildungsträgern in unserem Autrag durchgeführt. Sie finden als Einzelunterricht oder in Kleingruppen statt und nehmen etwa 3 bis 8 Stunden pro Woche in Anspruch, die üblicherweise außerhalb der Arbeitszeit liegen.
Wann lohnt sich abH?
Der Einsatz von abH ist besonders sinnvoll, wenn:
• die betriebliche Ausbildung beginnt und sie nur mit zusätzlicher Unterstützung aufgenommen und erfolgreich durchlaufen werden kann. Auch um einen Ausbildungsabbruch in der Anfangsphase zu verhindern.
• während der Ausbildung Schwierigkeiten auftreten und ein Abbruch durch den Einsatz von abH vermieden werden kann.
Gut zu wissen: Ihnen entstehen keinerlei Kosten. Diese werden durch die Agenturen für Arbeit bzw. die Träger der Grundsicherung vollständig getragen.
Handeln Sie rechtzeitig. Nutzen Sie abH!
Sprechen Sie Ihren Ausbildungsplatzbewerber bzw. Ihren Auszubildenden an, sobald Sie den Einsatz von abH für die Ausbildung für notwendig halten. Er bzw. sie soll sich mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Träger der Grundsicherung in Verbindung zu setzen. Dort wird die Förderbedürftigkeit geklärt und die Hilfe bewilligt.